Die VPI-Indexanpassung (Wertsicherung) korrekt berechnen: Anleitung für Vermieter in Österreich
17.09.2026
Eine Wertsicherungsklausel im Mietvertrag ist das wichtigste Instrument, um die Miete vor der Inflation zu schützen. Doch jedes Jahr stehen private Vermieter vor derselben Hürde: Die offizielle Formel der Statistik Austria wirkt kompliziert, und ein Rechenfehler kann dazu führen, dass die Mieterhöhung rechtlich ungültig ist oder Nachzahlungen mühsam eingefordert werden müssen.
Mit dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung berechnen Sie die Indexanpassung rechtssicher und unkompliziert.
1. Die Grundlagen: Was Sie vor der Berechnung wissen müssen
Bevor Sie den Rechner oder Taschenrecker zücken, prüfen Sie drei Punkte im ursprünglichen Mietvertrag:
Gibt es eine gültige Wertsicherungsklausel? (z. B. Kopplung an den Verbraucherpreisindex 2020 der Statistik Austria).
Welcher Basisindex ist vereinbart? Das ist der Indexwert zu einem bestimmten Stichtag (meistens der Monat des Vertragsabschlusses oder der Übergabe).
Gibt es eine Schwankungsklausel (Schwellenwert)? Häufig ist vereinbart, dass eine Anpassung erst ab einer Indexveränderung von z. B. 5 % durchgeführt werden darf.
2. Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Berechnung
Die gesetzliche und vertragliche Formel zur Wertsicherung basiert auf dem Verbraucherpreisindex (VPI):
Bisherigen Hauptmietzins ermitteln: Nehmen Sie den reinen Hauptmietzins (exklusive Betriebskosten und Umsatzsteuer).
Basisindex finden: Schauen Sie im Mietvertrag nach, welcher Monat als Basis (Ausgangswert) definiert wurde. Den genauen VPI-Wert für diesen Monat finden Sie im offiziellen Index-Archiv der Statistik Austria.
Aktuellen Index ermitteln: Suchen Sie den VPI-Wert des Monats, der laut Vertrag für die aktuelle Anpassung herangezogen werden muss (oft der Monat vor dem Anpassungsstichtag, z. B. Jänner des laufenden Jahres).
Formel anwenden: Berechnen Sie den Faktor und multiplizieren Sie ihn mit dem bisherigen Mietzins.
3. Konkretes Rechenbeispiel
Bisheriger Hauptmietzins: 800,00 EUR
Basisindex (Monat des Vertragsabschlusses, z. B. Jänner 2023): 116,5 Punkte
Aktueller Index (z. B. Jänner 2026): 124,2 Punkte
Die Rechnung:
(entspricht einer Steigerung von ca. 6,61 %)
Der neue Hauptmietzins beträgt ab dem Stichtag 852,88 EUR.
4. Musterbrief: Ankündigung der Wertsicherung an den Mieter
Die Anpassung erfolgt in Österreich in der Regel nicht automatisch, sondern muss dem Mieter schriftlich unter Bekanntgabe der Indexzahlen und der Berechnung mitgeteilt werden.
Betreff: Wertsicherung des Hauptmietzinses für das Mietverhältnis [Adresse der Wohnung]
Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Nachname des Mieters],
basierend auf Punkt [Nummer der Klausel] Ihres Mietvertrages vom [Datum des Vertrages] ist der Hauptmietzins für die genannte Mietwohnung an den Verbraucherpreisindex (VPI) gekoppelt.
Da sich der Index seit Vertragsabschluss verändert hat, nehmen wir hiermit die vertraglich vereinbarte Wertsicherung vor:
Bisheriger Hauptmietzins: 800,00 EUR
Basisindex ([Monat/Jahr des Vertrags]): 116,5 Punkte
Aktueller Index ([Monat/Jahr der Anpassung]): 124,2 Punkte
Neuer Hauptmietzins ab [Monat, z.B. März 2026]: 852,88 EUR
Die Betriebskostenpauschale/-akontozahlung bleibt von dieser Anpassung unberührt [oder: anpassen, falls relevant].
Bitte passen Sie Ihren Dauerauftrag für den Mietzins ab dem nächsten Fälligkeitstermin entsprechend an.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name / Ihre Unterschrift]
Fazit & Software-Hinweis
Manuelle Berechnungen kosten Zeit und bergen das Risiko von Tippfehlern.
Mit der VermieterBox hinterlegen Sie Ihre Mietverträge einmalig mit den entsprechenden VPI-Klauseln – die Software überwacht die Indexwerte der Statistik Austria automatisch und generiert die Anpassungsschreiben auf Knopfdruck.